Arbeitsdienst

Alle aktiven Mitglieder, die im laufenden Jahr 16 Jahre oder älter werden (ausgenommen Ehrenmitglieder, Gastmitglieder und Mitglieder, die im laufenden Jahr 71 Jahre oder älter werden) haben 15 Arbeitsstunden pro Saison auf der Tennisanlage (Plätze, Patenschaften, im Clubhaus oder bei Veranstaltungen des Vereins) zu leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 20 Euro in Rechnung gestellt (siehe dazu BGO).

*** Wichtig: Stichtag 30. April ***

Alle arbeitsdienst-pflichtigen Mitglieder müssen bis zum 30. April der Schriftführerin zurückmelden, ob Sie Arbeitsstunden durch Bewirtung, Patenschaft oder Dienst an der Aussenanlage ableisten möchten. 

Selbstverständlich kann ein Mitglied bis 30. April auch zurückmelden, dass es keine Arbeitsstunden ableisten möchte und stattdessen 20€ für jede nicht geleistete Arbeitsstunde bezahlt.

Clubhausdienst
Bewirtungsplan2024_10.pdf (106.82KB)
Clubhausdienst
Bewirtungsplan2024_10.pdf (106.82KB)


Clubhausdienst

Falls Bewirtung gewählt wird, muss sich das Mitglied bis 30. April in den Bewirtungsplan eintragen lassen. Anmeldung über clubhausdienst@tcrb.de . Freie Termine sind dem Kalender Clubhausdienst zu entnehmen.


Das Mitglied kann dann nachträglich mit anderen Mitgliedern tauschen. Dieser Tausch muss jedoch über clubhausdienst@tcrb.de gemeldet werden.

Bitte beachtet, dass minderjährige  Mitglieder nur im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten Clubhausdienst leisten können. 

Die Kassenübergabe vor bzw. die Rückgabe nach geleistetem Wirtsdienst findet immer Montags zwischen 18 Uhr und 18.30 Uhr statt. Wir bitten alle, jeweils pünktlich zur Übergabe zu erscheinen.

Dienst an der Aussenanlage

Arbeitseinsätze auf den Außenanlagen werden in regelmäßigen Abständen durch das Platzwartteam terminiert. Aktuelle Termine werden über unsere Homepage, Newsletter, Soziale Medien oder Blättle kommuniziert. Anmeldungen für den Arbeitsdienst auf der Außenanlage dürfen an platzwart@tcrb.de gesendet werden.

Arbeitsdienst bei Veranstaltungen

Bei anstehenden Veranstaltungen werden Arbeitsdienste zeitnah über die bekannten Kommunikationswege bekannt gegeben. 

Patenschaft

Als letztes besteht noch die Möglichkeit, eine Patenschaft auf der Außenanlage zu übernehmen oder mit zu unterstützen. Dafür ist Holger Wildbrett (platzwart@tcrb.de) zuständig. Sofern eine bereits bestehende Patenschaft der Platzanlage aufgegeben wird, muss diese unbedingt zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Patenschaft weitergeführt wird.


Benötigen Sie noch weitere Informationen?

Dann kontaktieren Sie einfach eines unserer Vorstandsmitglieder.

Jedes Mitglied ist selbst für die Ableistung des Arbeitsdienstes verantwortlich!